Funkmesstechnik wird in der Wohnungswirtschaft Pflicht. Ab November 2020 gilt: Werden in einer Liegenschaft Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert, müssen diese fernauslesbar sein - unter der Voraussetzung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sind bereits nicht funkende Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen diese bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden. Außerdem müssen ab 2022 den Mietern auch unterjährig Informationen über ihre Energie- und Wasserverbräuche an die Hand gegeben werden, vorausgesetzt, die erforderliche Messtechnik ist im Haus verfügbar. Zukünftig können die EED-Anforderungen nur über eine digitalisierte Gebäudeinfrastruktur erfüllt werden. Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme können dies nicht mehr leisten. ...