Des Dramas nächster Akt
conwert und kein Ende der Turbulenzen: Nachdem zwischen den neuen Eigentümern Adler und dem heutigen conwert-Management wie berichtet seit längerem die Fetzen fliegen, folgte heute der nächste Aufzug im scheinbar unendlichen conwert-Drama. Laut Presseaussendung von heute, Dienstag früher Nachmittag, wurde die conwert Immobilien Invest SE von der Übernahmekommission informiert, dass die Übernahmekommission am 7. März 2016 von Amts wegen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 (1) Z 2 ÜbG in Bezug auf conwert Immobilien Invest SE beschlossen hat.
Gegenstand der Untersuchung des Nachprüfungsverfahrens ist, ob ADLER Real Estate AG, Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP sowie allfällige weitere Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren sind und somit die Angebotspflicht gemäß § 22 ÜbG ff verletzt wurde.
Die Bekanntmachung der Übernahmekommission samt Aktionärsaufruf zur Beteiligung an dem Verfahren wird voraussichtlich am 9. März 2016 gemäß § 33 (3) ÜbG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
