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Buwog schuldet um

Refinanzierung der Wandelschuldverschreibung

Autor: Gerhard Rodler

Nach Unterzeichnung von Hypothekenkreditverträgen mit zwei führenden österreichischen Banken im Volumen von insgesamt 330,0 Mio. Euro wird die BUWOG AG die von ihr begebene Wandelschuldverschreibung 2019 (ISIN AT0000A17CA5) in Ausübung der hard-call-Option gemäß den Anleihebedingungen zu 101 Prozent der Nominale in Höhe von 260 Mio. Euro mit Wirkung zum 19. Jänner 2015 zurückzahlen.

Die Hypothekendarlehen weisen einen durchschnittlichen gewichteten Nominalzinssatz von rund 1,8 Prozent auf. Gegenüber der Finanzierung durch die bestehende Wandelschuldverschreibung ergibt sich ein Zinsvorteil in Höhe von ca. 1,7 Prozentpunkten nach erfolgter durchschnittlicher gewichteter Zinssicherung der Hypothekenkredite zu 72,7 Prozent. Im Rahmen der Eintragung der zugrundeliegenden Hypotheken und der Bearbeitung fallen im aktuellen Geschäftsjahr einmalig Kosten in Höhe von 4,9 Mio. Euro an.

Die BUWOG AG erwartet nach Ablösung der Wandelschuldverschreibung 2019 eine cash-wirksame Entlastung ihres Finanzergebnisses in Höhe von mehr als 3,0 Mio. Euro pro Jahr, die sich entsprechend auch im Recurring FFO der Gesellschaft auswirken wird.