Buwog definiert Wandlungspreis
Der Wandlungspreis für die im Vorfeld der Abspaltung vollständig von der Immofinanz AG gezeichnete Wandelanleihe der Buwog AG wurde gemäß den Emissionsbedingungen mit 18,93 Euro festgesetzt; entsprechend einer Prämie von 40 Prozent auf den arithmetischen Durchschnitt der täglichen XETRA-Schlusskurse der Buwog-Aktie seit Notierungsaufnahme der Aktie am Montag, den 28. April 2014, bis einschließlich Montag, den 5. Mai 2014 in Höhe von 13,52 Euro. Die 3,5 Prozent Wandelanleihe – fällig 2019 im Gesamtnennbetrag von 260 Millionen Euro – wurde vor der Abspaltung der Buwog AG von der Immofinanz AG (Spin-off) zum Ausgabebetrag von 100 Prozent von der Buwog AG ausgegeben und vollständig von der Immofinanz AG gezeichnet.
Die Buwog AG wird den erzielten Emissionserlös nach Mittelzufluss bei Kaufpreisfälligkeit zur Finanzierung des im Februar bekanntgegebenen Erwerbs des deutschen DGAG-Wohnimmobilienportfolios verwenden. Auf Grundlage des festgesetzten Wandlungspreises ist die Wandelanleihe derzeit mit Wandlungsrechten auf rund 13.734.812 Stück Aktien der Buwog AG (ISIN AT00Buwog001) verbunden. Der Wandlungszeitraum beginnt am 28. Januar 2015 und endet im April 2019. Buwog AG ist im Zeitraum bis zum 27. Januar 2015 (neun Monate ab Notierungsaufnahme der Buwog-Aktie) berechtigt, die gesamte Wandelanleihe mit Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu kündigen und zu 101 Prozent des Nominalwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen.
