BUWOG-Eigenständigkeit fix
Die Aktionäre der IMMOFINANZ AG haben am vergangenen Freitag in der außerordentlichen Hauptversammlung in Wien der geplanten Abspaltung von 51 Prozent der Anteile an der Wohnimmobilientochter BUWOG AG erwartungsgemäß mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. 99,96 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen votierten dafür, erforderlich war eine Zustimmung von zumindest 75 Prozent.
Die Abspaltung wird mit der Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Diese wird frühestens für den 25. April 2014 erwartet. Danach sollen sämtliche Aktien der BUWOG AG zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Hauptlisting), zum Amtlichen Handel (Prime Market) an der Wiener Börse sowie zum Main Market an der Warschauer Börse zugelassen werden. Der erste Handelstag ist voraussichtlich am 28. April 2014 in Frankfurt und Wien sowie am 29. April 2014 in Warschau. Die Zuteilung der BUWOG-Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. Die Aktionäre der IMMOFINANZ AG erhalten für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Aktie der BUWOG (die Anzahl der von jedem Aktionär gehaltenen IMMOFINANZ-Aktien bleibt durch die Abspaltung unverändert). Aktienspitzen von weniger als einer BUWOG-Aktie werden gesammelt über die Börse verkauft, und die Erlöse werden den jeweiligen Aktionären in bar gutgeschrieben.
