Haben die seit einiger Zeit geltenden neuen rechtlichen Investment-Rahmenbedingungen gemäß AIFM auch Auswirkungen auf die gängige Praxis bei der Immobilienbewertung? Definitiv. Es steht beispielsweise sogar dreimal in diesem neuen Regelwerk, dass der Gutachtenauftrag und die Honorierung im Einklang zu stehen haben. Aus meiner Sicht ist damit Preisdumping ausgeschlossen. Endlich. Das waren ja zuletzt keine Gutachten mehr, die erwartet und letztlich bezahlt worden sind, sondern gerade einmal Kaufpreisbestätigungen. Und da hat dann die Faustregel gegolten: Wer es am billigsten angeboten hat, hat den Auftrag bekommen. Im übrigen sind gemäß AIFM jetzt nur mehr gerichtlich beeidete Gutachter zugelassen. Theoretisch hätte bislang praktisch jeder ein Bewertungsgutachten erstellen können. Das war keine gute Situation.
[b]Welche Kriterien ...