Betreubares Wohnen – frei finanziert
Letzte Woche fand die Impulsveranstaltung „Betreubares Wohnen im frei finanzierten Wohnbau“, initiiert von Manuela Maurer-Kollenz und Klaus Duda bei der Rechtsanwaltskanzlei Willheim Müller statt.
Zu Beginn wurde die Definition des Begriffes „Betreubares Wohnen“ und Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen abgeklärt. Manuela Maurer-Kollenz legte Überlegungen zur rechtlichen Ausgangsbasis und den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu Anforderungen an die Vertragsgestaltung dar. Im Beitrag von Klaus Duda wurde auf die demografische Entwicklung, Nutzerwünsche und Zielgruppendefinition, Architektur und Gestaltung, sowie Barrierefreiheit und die damit verbundenen Kosten eingegangen. Gastredner Robert Nigl gab zum Schluss Einblicke in die gelebte Praxis – Erfahrungen im täglichen Betrieb und Möglichkeiten der Organisation von Dienstleistungen. Alle Vortragenden waren sich einig, dass für den Erfolg von Projekten dieser Art eine enge Kooperation zwischen Investoren, Bauträger, Rechtsexperten und Architekten unumgänglich ist.
