Bauordnung boosted Zinshaus
In Wien kündigt sich eine Erleichterung bei der Renovierung
und beim Dachausbau von Zinshäusern an. Nachdem aufgrund einer
strengen Erdbebenverordnung über Jahre ein Dachausbau kaum möglich
schien, werden nun die Weichen neu gestellt. Heute wurde die neue Wiener
Bauordnung beschlossen, die neben den erwähnten Erleichterungen für den
Dachgeschoßausbau auch für Balkonbauten neue Regelungen bringen soll.
Laut der neuen Wiener Bauordnung gelten Dachgeschoßausbauten für
Wohnzwecke nicht mehr als Zubau, sondern als „Änderung von Bauwerken“.
Voraussetzung: Die Wohnraumbeschaffung darf lediglich durch „Aufklappung“
des bestehenden Dachs um 45 Grad erfolgen. So kann beispielsweise eine besser
nutzbare Wohnfläche durch mehr Raumhöhe erzielt werden. Sogar der Ausbau
eines Stocks ist durch die Erhöhung der Dachneigung möglich. „Das Angebot ist
vorhanden und durch die geänderte Wiener Bauordnung, die im Laufe des Jahres
in Kraft treten soll, werden Zinshäuser auch wieder für institutionelle Investoren
interessanter“, prognostiziert der Zinshausspezialist Markus Arnold.
Davon profitieren sollen laut eigener Recherche zwei Drittel der rund 15.000
Wiener Zinshäuser. Zudem gelangen jedes Jahr aufgrund von Vererbung oder
geänderten finanziellen Interessen zirka 400 bis 500 Liegenschaften im Volumen
von rund einer Milliarde Euro auf den Markt.
„Eine klare Spezialisierung auf Anlageimmobilien – insbesondere
Zinshausinvestments – sowie Synergieeffekte aufgrund der
Internationalisierung“, nennt Markus Arnold als Erfolgsfaktoren in diesem
Segment. Allerdings sieht er ein Ende des „Goldgräberbooms“. „Von stark
überzogenen Preisen für Liegenschaften in Randgebieten wird man sich wieder
verabschieden müssen“, glaubt Arnold. „Aber für top Liegenschaften in guten
Lagen werden sich auch weiterhin gute Preise erzielen lassen. Wobei man
jetzt ,gute Lagen‘ hauptsächlich für Zinshäuser verwendet,
die innerhalb des Gürtels liegen“, betont der Immobilienexperte.
