Die gute Nachricht vorweg: Die vielfach befürchtete rückwirkende Einführung einiger Änderungen durch die Steuerreform ist glücklicherweise vom Tisch und ein Inkrafttreten mit 1.1.2016 geplant, sodass noch ausreichend Zeit besteht abzuwägen, ob durch vorgezogene Übertragungen von Immobilien den Steuererhöhungen nächstes Jahr ein Schnäppchen geschlagen wird, oder doch die Erhöhungen in Kauf genommen werden.
Leider sind viele Details noch unbekannt, einige Eckpfeiler jedoch gewiss. Zu den Dingen welche bereits fixiert sind zählt unter anderem: