Damals wurden Gebietskörperschaften – später auch Körperschaften öffentlichen Rechts – unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Steuerbefreiungen für die Übertragung von Immobilien und anderem Vermögen auf ausgegliederte Rechtsträger gewährt. Die Befreiungen umfassten insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Gesellschaftsteuer, die Eintragungsgebühr und die Umsatzsteuer.
Auch PPP-Modelle erfreuten sich in den Jahren danach wachsender Beliebtheit und dies zu Recht. Sowohl Ausgliederungen als auch PPP-Modelle bieten in der Regel folgende Vorteile: