Durch das 1. StabG 2012 sind Verkäufe von Immobilien seit 1. April 2012 steuerpflichtig. Wie bereits bekannt, ist bei der Besteuerung von im Privatvermögen gelegenen Immobilien zwischen „Alt- und Neufällen“ zu unterscheiden. Wobei Altfälle mit einer effektiven Steuerbelastung von 3,5 Prozent bzw. „umgewidmete Altfälle“ mit 15 Prozent des Veräußerungserlöses belastet sind. „Neufälle“ sind mit einem Steuersatz von 25 Prozent auf den Veräußerungsgewinn zu besteuern.
Von der Immobilienertragsteuer sind private Grundstücksveräußerungen u.a. befreit, wenn diese als Hauptwohnsitz gedient haben. Die Steuerbefreiung gilt sowohl ...