Wenn der Volksmund schon von „sterbenden Gemeinden“ spricht – provokant gefragt: Weshalb darf eine Kommune eigentlich nicht beschließen, „in Schönheit zu entschlummern“, beziehungsweise die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das jeweilige Bundesland Sterbehilfe leisten? Soweit muss es aber gar nicht erst kommen: Wer also sind die „Totengräber der Provinz“?
Oder anders gefragt: Gibt es Kriterien, wann eine Gemeinde „kippt“ und es folglich klüger wäre, diese aufzulassen? Heinz Faßmann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, führt einige Parameter ins Feld: „Langandauernde Abwanderung als Ausdruck einer nachlassenden Attraktivität, schwierige Finanzierung der vorgeschriebenen Leistungen aufgrund einer ungünstigen Bevölkerungsentwicklung und einer teuren Siedlungsstruktur ...