Mit dem Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG BGBl. I Nr. 135/2013) wurde die Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (RL 2011/61/EU, AIFMD) in österreichisches Recht umgesetzt. Ziel ist es, auf EU-Ebene einheitliche Vorgaben und eine Aufsicht über bisher nicht geregelte Fonds, so genannte Alternative Investmentfonds (beispielsweise Hedgefonds, Private Equity Fonds, Immobilienfonds und sonstige Spezialfonds, jeweils unabhängig davon, ob diese offen oder geschlossen sind) zu schaffen und deren Verwaltungsgesellschaften (Alternative Investmentfonds Manager, kurz AIFM) zu regulieren. Mit anderen Worten ist das AIFMG ein reines Aufsichtsgesetz für Manager von AIF.
Um notwendige Umstellungsmaßnahmen sowie die Konzessionierung bzw. Registrierung ohne Zeitverzug einleiten zu können, müssen in einem ersten Schritt sämtliche Veranlagungsgesellschaften österreichweit ...