Immobilien Magazin

Ab jetzt nur mehr das Beste

Die Änderung im Bundesvergabegesetz vom Billigstbieterprinzip zum Bestbieterprinzip ist ein Schritt in Richtung Qualitätsförderung und Nachhaltigkeit und soll auch zu mehr Transparenz führen. Dennoch gibt es unbeantwortete Fragen über die konkrete Umsetzung.

Autor: Peter Stenitzer

Auch die Qualitätskriterien per se könnten sowohl auf Seite des Bieters als auch des Anbieters zu Missverständnissen führen. Wir haben über das Thema mit Hagen Pleile, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), gesprochen.

2015 soll bei der Auftragsvergabe für Bauunternehmen ab einer Auftragshöhe von 1 Million Euro das „Billigstbieter Prinzip“ durch das „Bestbieter Prinzip“ ersetzt werden. Können Sie in ein, zwei Sätzen die Unterschiede zwischen den beiden Prinzipien erklären? Billigstbieterprinzip richtet sich einzig und allein nach dem Anschaffungspreis. Das Bestbieterprinzip berücksichtigt hingegen zahlreiche zusätzliche Kriterien, immer abhängig vom Projekt.

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