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100 Tage Bestellerprinzip

Vermietungsumsätze von Maklern brechen ein

Autor: Gerhard Rodler

Erfahrungswerte vom benachbarten Ausland, von denen wir lernen können. Und sollten. Das Bestellerprinzip in Deutschland bedeutet eine Zäsur für das Vermietungsgeschäft von Maklern. Rund 84 Prozent der Makler, die in der Vermietung von Wohnraum aktiv sind, beklagen seit der Einführung der Regulierung im Juni 2015 spürbare Umsatzeinbußen. Jeder Dritte in Höhe von mehr als 50 Prozent. Rund 47 Prozent der Makler schätzen die aktuelle Situation als so bedrohlich ein, dass sie ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie von ImmobilienScout24, der Immobilien Zeitung (dfv Mediengruppe) und Immo Media Consult, bei der 1.136 Makler, die im Vermietungsgeschäft tätig sind, sowie 164 gewerbliche Vermieter zu den Folgen des Bestellerprinzips befragt wurden. Trotz dieser negativen Bilanz kommt für die überwiegende Mehrheit der Makler (93 Prozent) ein Rückzug aus dem Maklergeschäft nicht in Betracht. Um auf die angespannte Situation zu reagieren, setzten 71 Prozent den Rotstift an. Gespart wird vor allem an Marketing- und Werbeausgaben (49,9 Prozent), aber auch die Entlassung von Mitarbeiter mussten knapp zwei Drittel der Makler in Betracht (29,1 Prozent) ziehen. Daneben reagieren viele Makler (40,6 Prozent) auf die neue Situation, in dem sie sich stärker auf den Verkauf von Immobilien spezialisieren. Etwa jeder Fünfte bietet Vermietern attraktivere Konditionen, etwa Pauschalangebote für Vermietungen (22 Prozent) oder einen Rund-um-Service für Vermieter (21 Prozent).

Hinsichtlich des künftigen Preises der Vermietungsleistung herrscht noch keine Einigkeit. Während gut die Hälfte der Makler (48 Prozent) zwei Monatsmieten weiterhin als angemessen erachten, sieht ein knappes Drittel (32 Prozent) den Preis eher bei einer Monatsmiete. 41 Prozent der Vermieter erachten zwei Monatsmieten als angemessen, 28 Prozent tendieren zu einer Monatsmiete. Auf Vermieterseite ist man hinsichtlich des Umgangs mit dem Bestellerprinzip eher gespalten. Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Vermieter, die vorher Makler beauftragten, haben die Zusammenarbeit aufgrund des Bestellerprinzips beendet. Diejenigen Vermieter, die weiterhin Makler mit der Vermietung beauftragen, schätzen vor allem die langjährige gute Zusammenarbeit (50 Prozent) und sind überzeugt, dass Makler die besseren Mieter bringen (41 Prozent). Bei der Auswahl des Maklers ist für sie entscheidend, dass der Makler seinen regionalen Vermietungsmarkt gut kennt (67 Prozent) und die komplette Transaktion begleitet (56 Prozent). Vermieter, die keinen Makler mehr beauftragen, schrecken vor allem die erhöhten Kosten (60 Prozent).

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Kommentare

Hedwig66 | 22.03.2017 14:09

In jeder Branche, wo etwas durch einen Dritten verkauft wird, ist es erlaubt eine Provision zu verrechnen und auf das Produkt aufgeschlagen. Nehmen wir z.B. den Versicherungsmakler her. Hier wird nicht transparent für den Kunden, die Provision einfach eingerechnet. Besonders im Altbaubereich ist es aus Zeit- und Kostengründen, da die Vermietung ja einen sehr großen Arbeitsaufwand darstellt, unmöglich für eine Hausverwaltung seine Objekte selbst zu vermieten. Man ist auf einen Makler angewiesen. Aber wer soll den Makler bezahlen, wenn ihn der Mieter nicht mehr bezahlen darf und der Vermieter an eine Mietobergrenze gebunden ist, bei der nicht mehr sehr viel Gewinn bleibt und es keine Möglichkeit gibt, die Leistung des Maklers einzurechnen. Beim Neubau ist es zwar leichter, weil es keine Mietobergrenzen gibt, sich die Miete aber in der Zwischenzeit ziemlich an die Höhe der Altbaumieten anlehnt. Einfach die Mieterprovision zu streichen und dem Vermieter anzulasten kann nicht die Lösung sein. Diese Vorschläge können nur von Leuten kommen, die absolut keine Ahnung von der Branche haben. Auch die Meinung , dass zwei Monatsmieten Provision zu hoch seien, kann nur jemand sagen, der keinen Einblick hat. Weiters sehe ich es als unverantwortlich Maklern, die seit vielen Jahren in der Branche sind, die Existenz zu zerstören. Denn dieses Schicksaal wird sehr vielen Firmen dann blühen, wenn das Bestellerprinzip eingeführt wird, aber auch dann, wenn noch eine Miete gestrichen wird. Die Arbeiterkammer und Frau Glawischnig usw. sollten sich wirklich etwas Sinnvolleres überlegen, denn das ist sicher nicht die Lösung!!!

frager | 12.10.2015 19:13

Ergänzung betreffend letzten Satz: natürlich in dem klassischen Fall, dass der Makler durch den VERmieter beauftragt wurde.

frager | 12.10.2015 19:11

"...wir sollten daraus lernen..." Das ist ein guter Ansatz, die Frage ist nur, was wir daraus lernen sollen? Wenn ich als VERmieter einen Makler beauftrage, wobei die Maklerprovision der Mieter zahlen muss, überlege ich natürlich nicht lange. Wenn nun die Provision der VERmieter selber zahlen muss, überlegt sichs mancher... Wobei ich das so schon passend finde. Ich habe noch keine Argumente gesehen, was der Makler dem MIETER bringt...