Immobilienrecht aktuell
Wohnungseigentum: Der Verwaltungsvertrag im Wohnungseigentum ist nach einer rechtswirksamen außerordentlichen Kündigung auch dann beendet, wenn für diese außerordentliche Kündigung – entgegen § 21 Abs 3 WEG – kein wichtiger Grund vorlag. Bis zu dem Termin, zu dem das Verwaltungsverhältnis ... mehr >
Wohnungseigentum: Der Verwaltungsvertrag im Wohnungseigentum ist nach einer rechtswirksamen außerordentlichen Kündigung auch dann beendet, wenn für diese außerordentliche Kündigung – entgegen § 21 Abs 3 WEG – kein wichtiger Grund vorlag. Bis zu dem Termin, zu ... mehr >


