Bemerkungen zu einzelnen Punkten des Mietrechtsvorschlages
(Fortsetzung aus Ausgabe 06.14): Zur Anpassung des Mietzinses an die Marktverhältnisse sollen die von der Behörde erstellten Preisspiegel (Pkt. 7), die über sämtliche frei vereinbarten Mietzinse geführt werden, dienen. Eine Regulierung der Mietpreise durch die Behörden ist damit ... mehr >
(Fortsetzung aus Ausgabe 06.14): Zur Anpassung des Mietzinses an die Marktverhältnisse sollen die von der Behörde erstellten Preisspiegel (Pkt. 7), die über sämtliche frei vereinbarten Mietzinse geführt werden, dienen. Eine Regulierung der Mietpreise ... mehr >


