Neues bei Anteilsvereinigungen
Der Tatbestand der Anteilsvereinigung wurde erweitert. Anstatt erst bei 100 Prozent wird schon bei einer Anteilsvereinigung ab 95 Prozent Grunderwerbsteuer ausgelöst. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde der Tatbestand der Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs 3 GrEStG dahingehend erweitert, dass Grunderwerbsteuer bereits dann ausgelöst ... mehr >
Der Tatbestand der Anteilsvereinigung wurde erweitert. Anstatt erst bei 100 Prozent wird schon bei ... mehr >




